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Freitag, 11. Dezember 2009
Droht ein neuer Weinskandal: Wie gefährlich ist Natamycin?
Im Wein ist Wahrheit - und manchmal ein bisschen Natamycin
Haben wir einen neuen Weinskandal? „Unappetitlicher Fund in deutschen Supermärkten“ heißt es auf Spiegel online: Staatliche Prüfer haben in  Rotweinen aus Argentinien und Südafrika das Antibiotikum Natamycin nachgewiesen. In Deutschland ist die Verwendung des Zusatzstoffes Natamycin (E 235) in Wein zwar verboten – interessanterweise aber bei einigen anderen Lebensmitteln erlaubt. Nachlesen kann man das etwa in einer Stellungnahme, die das Bundesinstutes für Risikobewertung (BfR) in Berlin zu der Substanz herausgegeben hat: „Natamycin ist eine antibiotisch wirkende Substanz, die in der Lebensmittelherstellung als Zusatzstoff zur Behandlung der Oberfläche von bestimmten Käsesorten und von getrockneten und gepökelten Würsten zugelassen ist und auch eingesetzt wird. Zugleich ist Natamycin auch ein Wirkstoff in bestimmten Humanarzneimitteln.“ In der Weinszene kommt deshalb Argwohn auf, mit den Natamycin-Funden solle Panikmache betrieben werden: Schon vermuten renommierte Weinjournalisten und Blogger eine von Hintermännern aus dem deutschen Weinbau lancierte Rufmordkampagne gegen Konkurrenzprodukte aus Übersee.
So poltert Top-Weinblogger und Süpafrika-Fan Mario Scheuermann im Drink Tank: „Es wäre nicht der erste Versuch, in Deutschland Überseeweine zu skandalisieren, seit diese sich einen zweistelligen Marktanteil erobert haben.“ Dass Natamycin als Antibiotikum bezeichnet wird anstatt als Antimykotikum, findet Scheuermann skandalös: „Bleibt für mich der Verdacht, dass man in diesem Fall bewusst den Begriff „Antibiotikum“ aus propagandistischen Gründen gewählt hat, sozusagen als ein Wort mit Panik-Garantie. Ist es doch durch allerlei Lebens- und Futtermittelskandale entsprechend vorbelastet und dadurch geeignet Ängste in der Bevölkerung zu schüren.“ Er und sein Kollege Eckhard Supp recherchieren und schreiben sich nun wund, um nachzuweisen, dass korrekterweise von einem Antimykotikum gesprochen werden müsse. Darüber lässt sich trefflich streiten - es geht aber am Kern des Problems vorbei.
Natamycin – ein Risiko für die Gesundheit?
Der liegt in der Frage: Ist Natamycin tatsächlich eine Gefahr für unsere Gesundheit? Das BfR kommt zu dem Ergebniss: „Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes sollte der Einsatz antibiotisch wirksamer Substanzen, insbesondere solcher Substanzen, die auch in der Humanmedizin verwendet werden, eng begrenzt sein und nur erfolgen, wenn er technologisch unvermeidbar ist.“  Bei Natamycin geht es dabei weniger um die Toxizität der Substanz selbst, als um die Gefahr, dass krankmachende Pilze im menschlichen Körper Resistenzen entwickeln können: Natamycin gelangt als Rückstand (..oder Zusatzstoff) in winzigen Mengen in den Darm. Pathologische Pilze, die sich dort tummeln, gewöhnen sich langsam an die Substanz, die ihnen in höherer Dosis normalerweise den Garaus macht. Kommt es dann zu einer Pilzerkrankung, bleiben Präparate auf Natamycinbasis wirkungslos. Dazu nochmals das BfR: „Selbst die Aufnahme von geringen Mengen der Substanz kann die physiologische Mikroflora des Darmtraktes so beeinflussen, dass es zu Verschiebungen in den Anteilen der einzelnen Mikroorganismen kommen kann und/oder Resistenzen auftreten können.“ Â
Die Anwendung bei Wein ist in Deutschland also verboten, bei Käse erlaubt. Warum? Die Deutsche Weinwirtschaft hat die Zulassung des Stoffes wohl weder jemals gebraucht noch verlangt. Südafrika andererseits gehört zu den Ländern mit dem breitesten gesetzlich erlaubten Einsatzspektrum für das Natamycin. Dort darf Natamycin nicht nur bei Wein, Käse und Fleischprodukten, sondern auch bei Yoghurts, Fischprodukten, Fruchtweinen und Fruchtsäften eingesetzt werden. Aus dem Blickwinkel des vorbeugenden Verbraucherschutzes sieht nicht nur das BfR die Natamycin-Verwendung in Deutschland und Europa äußerst restriktiv. Auch im Postitionspapier der EU zu Lebensmittelzusatzstoffen aus dem Jahr 2000 heißt es schon: Die Verwendung von Natamycin sollte in Anbetracht des niedrigen ADI-Wertes (0 – 0,3 mg/kg) so gering wie möglich gehalten werden.
..und das ist gut so! Solche Regelungen dienen nicht der Diskriminierung von Überseeweinen, sondern der Gesundheit der Verbraucher. Es ist gut, wenn uns Behörden wie BfR oder die EFSA – die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – vor Hormonfleisch, dekontaminiertem Geflügel oder eben auch Natamycin im Wein schützen. Genausowenig wie Antibiotikarückstände etwas im Fleisch zu suchen haben, brauchen wir Natamycin im Wein - und dabei ist es wurscht, ob es als Antimykotikum (unzweifelhaft) eine Untergruppe der Antibiotika ist (zweifelhaft) oder nicht.. Die Südafrikaner z.B. sehen das übrigens – ganz im Gegensatz zu manchem hiesigen Journalisten – sehr pragmatisch. Sie haben schnell gelernt und werden das Thema bald aus der Flasche haben: In einer Eilmeldung des südafrikanischen Landwirtschaftsministeriums vom 12. November an alle Winzer heißt es: Â
Germany has implemented a method of analysis that can effectively test for trace amounts of Natamycin. Some South African wines have already tested positively for the presence of Natamycin and these wines were blocked in Germany. Kindly note that the Department of Agriculture, Forestry and Fisheries has implemented a similar method and is now actively screening all exports for the presence of Natamycin. Should any exports be found to contain this additive, the consignment of wine will be rejected for export. The Department will identify and contact the producers of such wines and will then focus its attention on screening all the wines of that specific producer. We appeal for your assistance in informing all your suppliers that the use of Natamycin/Pimarizin to these markets and specifically to Europe, is illegal. The use of this product in wine for export can potentially be damaging to the international image of South African wine. Â
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